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FBB-Schlaglicht 2 - Gesplittete AbwassersatzungIst-ZustandAlleiniger Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr ist in der Regel ausschließlich der Trinkwasserverbrauch:
Es gilt : Abwassergebühr = Trinkwasserverbrauch Dabei spielt es keine Rolle, wie viel und in welcher Qualität Niederschlagswasser zusätzlich vom jeweiligen Grundstück in die Kanalisation eingeleitet wird bzw. wie viel Niederschlagswasser möglicherweise auf der Fläche versickert oder aufgefangen wird. Dies führt zu einer Benachteiligung von Familien und einer Bevorteilung von Industriekomplexen, da deren Trinkwasserverbrauch im Verhältnis zur versiegelten Fläche relativ gering ist. Bei diesem Ansatz wird die Niederschlagswasserbeseitigung der Industriekomplexe, die zu erheblichen Abwasserkostensteigerungen (Neudimensionierung der Kanalisation, Klärwerkserweiterungen) für die Allgemeinheit führen, völlig außer Acht gelassen.
ZielvorstellungGebührengerechtigkeit und Einführung der „gesplitteten Abwassersatzung“:
Gesamtgebühr = Niederschlagswassergebühr + Schmutzwassergebühr
Ziel muss es sein, finanzielle Anreize zu Flächenentsiegelung (Rasengittersteine, statt Verbundpflaster – offene Beläge - Schotterrasen statt Asphalt) und Regenwasserrückhalt (Dachbegrünung, Regenwassernutzung) zu schaffen.
Welchen Beitrag können Gründächer hierzu leisten?Selbst dünnschichtige, extensive Dachbegrünungen speichern ca. 50% des Niederschlagwassers, intensive Dachbegrünungen können nahezu bis zu 100% zurückhalten.
Weiterführende Informationen:
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Die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB) ist eine Vereinigung von Firmen rund um die Bauwerksbegrünung
unsere Schwerpunkte sind die Dachbegrünung und die Fassadenbegrünung.
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