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FBB-Schlaglicht 2 - Gesplittete Abwassersatzung

Ist-Zustand

Alleiniger Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr ist in der Regel ausschließlich der Trinkwasserverbrauch:

 

Es gilt : Abwassergebühr = Trinkwasserverbrauch


Dabei spielt es keine Rolle, wie viel und in welcher Qualität Niederschlagswasser zusätzlich vom jeweiligen Grundstück in die Kanalisation eingeleitet wird bzw. wie viel Niederschlagswasser möglicherweise auf der Fläche versickert oder aufgefangen wird. Dies führt zu einer Benachteiligung von Familien und einer Bevorteilung von Industriekomplexen, da deren Trinkwasserverbrauch im Verhältnis zur versiegelten Fläche relativ gering ist.

Bei diesem Ansatz wird die Niederschlagswasserbeseitigung der Industriekomplexe, die zu erheblichen Abwasserkostensteigerungen (Neudimensionierung der Kanalisation, Klärwerkserweiterungen) für die Allgemeinheit führen, völlig außer Acht gelassen.

 

Zielvorstellung

Gebührengerechtigkeit und Einführung der „gesplitteten Abwassersatzung“:

 

Gesamtgebühr = Niederschlagswassergebühr + Schmutzwassergebühr


  • Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden nach der versiegelten Fläche mit Kanalanschluss berechnet.
  • Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet.

Ziel muss es sein, finanzielle Anreize zu Flächenentsiegelung (Rasengittersteine, statt Verbundpflaster – offene Beläge - Schotterrasen statt Asphalt) und Regenwasserrückhalt (Dachbegrünung, Regenwassernutzung) zu schaffen.

 

Welchen Beitrag können Gründächer hierzu leisten?

Selbst dünnschichtige, extensive Dachbegrünungen speichern ca. 50% des Niederschlagwassers, intensive Dachbegrünungen können nahezu bis zu 100% zurückhalten.

 

Weiterführende Informationen:

  • FBB (2002): Die Förderung der Dachbegrünung durch Abwassersatzungen mit gespaltenen Gebühren. – Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. Ditzingen, Hrsg.
  • Musterwiderspruchsvorlage gegen den aktuellen Abwasserbescheid (Gerichtsurteil)
  • www.bund-nrw.de/files/gesplittete-abwassergebuehr.pdf
  • www.fbr.de

Die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB) ist eine Vereinigung von Firmen rund um die Bauwerksbegrünung
unsere Schwerpunkte sind die Dachbegrünung und die Fassadenbegrünung.

 

FBB Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V.  - Kanalstraße 2 - D-66130 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 98 80 570  - Telefax: 0681 / 98 80 572 - info@fbb.de