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FBB-Schlaglicht 3 - Förderung Gründächer

Vorwort

Der vielfache Nutzen begrünter Dächer für Mensch und Natur ist wissenschaftlich bewiesen. Aus diesem Grund werden Dachbegrünungen auf verschiedenste Art und Weise gefördert:

  1. Direkte finanzielle Zuwendungen
  2. Indirekte Förderung durch finanzielle Anreize
  3. Verbindliche gesetzliche Vorgaben

1. Förderung durch direkte finanzielle Zuwendungen

Zahlreiche Städte, Gemeinden und zwei Bundesländer fördern die Dachbegrünung durch Subventionen.

Förderung durch Kommunen:

In den Kommunen gibt es unterschiedliche Förderprogramme, da das Baurecht in der Hand der jeweiligen örtlichen Verwaltungen liegt. Jede Gemeinde hat ein eigenständiges Recht, solche Fördermaßnahme aufzulegen oder darauf zu verzichten.

Förderung durch Bundesländer:

Nur die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen haben ein landesweit gültiges Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt. Dort werden Dachbegrünungen, die einen hohen Qualitätsstandard aufweisen, mit direkten finanziellen Zuwendungen gefördert.  

 


2. Indirekte Förderung durch finanzielle Anreize

Hierbei handelt es sich um eine sehr effiziente Methode, die von den Bürgern freundlicher und bereitwilliger aufgenommen wird, als starre Vorgaben. Vor allem im Bereich der Abwassergebühren beschreiten viele Kommunen diesen sehr erfolgreichen Weg. Durch die Einführung von Abwassersatzungen mit gesplitteten Gebühren wird die Möglichkeit eröffnet, u.a. durch Dachbegrünungen die Entsorgungskosten des Abwassers für die Bürger und für die Stadt spürbar zu senken.

Konkret müssen von den Hausbesitzern weniger Abwassergebühren bezahlt werden, wenn die Dächer ihrer Häuser begrünt wurden. Aber auch die Städte sparen erhebliche Summen, wenn immer weniger Oberflächenwasser von den Dächern entsorgt werden muss. Viele Städte können hier auf große Erfolge verweisen. Unter anderem sind dies Bonn, Köln, Mannheim, Sonthofen u.v.a.m. In jeder Kommune kann die Einführung gesplitteter Abwassergebühren gefordert und durchgesetzt werden. Das ist höchstrichterlich und rechtskräftig so entschieden.

 

 

3. Förderung durch verbindliche gesetzliche Vorgaben

Das Baurecht ist, wie oben erwähnt Kommunalrecht. Deshalb entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden darüber, ob Dachbegrünungen verbindlich vorgeschrieben werden. Meist erfolgt dies durch die Festlegungen von Dachbegrünungen in Bebauungsplänen. Stuttgart ist hier als vorbildliche Kommune zu nennen. Aber auch viele andere Kommunen legen inzwischen die Begrünung von Dächern als verbindliche Auflage in ihren jeweiligen Bebauungsplänen fest. Oftmals ist die Festlegung mit einem Förderprogramm verbunden.

Einige Kommunen fixieren die Begrünung von Dächern auch in einer generellen verbindlichen Satzung für das gesamte Stadtgebiet.

 

Weiterführende Informationen:

  • FBB (2002): Die Förderung der Dachbegrünung durch Abwassersatzungen mit gespaltenen Gebühren. – Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. Ditzingen, Hrsg.
  • FBB (2001): Verankerung von Dachbegrünungen im kommunalen Baurecht. – Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. Ditzingen, Hrsg.
  • Bremer Umweltberatung, Am Dobben 43 a, 28203 Bremen, Tel. 0421-707010-0
  • Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, 40190 Düsseldorf, Tel. 0211-4566-0, e-mail info@munlv.nrw.de
  • BUND, Landesverband NRW, Landesarbeitskreis Wasser: Willi Hennebrüder, Liebigstraße 92 A, D-32657 Lemgo, Tel. 05261-970975, e-mail hennebrüder@t-online.de

 

Unser Tipp:

Am schnellsten gibt ihre Stadtverwaltung darüber Auskunft, ob und wie Dachbegrünungen gefördert werden. Folgende Ämter können dabei u. a. als Auskunftsstelle angesprochen werden: Grünflächenamt, Grünordnungsamt, Amt für Umweltschutz, Bauamt.

Die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung FBB e.V. hat eine bundesweite Befragung bei allen Kommunen über 10.000 Einwohner nach unterschiedlichen Fördermöglichkeiten von Dachbegrünungen und Regenwassernutzungen durchgeführt - unter www.fbb.de können die Ergebnisse eingesehen werden.

 

Einzigartige, bundesweite Umfrage zur Dachbegrünung und Brauchwassernutzung

 

Laufzeit:

20.11.2003 bis 31.01.2004

Umfang:

Kommunen über 10.000 Einwohner; 1.488 Städte

Initiator:

Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB)

Beteiligte Verbände:

  • Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr)
  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
  • Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH)
  • Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL)
  • Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB)

Rücklaufquote:

398 Rückmeldungen = 27 %

Zusammenfassend gibt es aus den Rückläufen folgende Ergebnisse:

  • Festsetzung von Dachbegrünungen in Bebauungsplänen: 145
  • Direkte Bezuschussung von Dachbegrünungen: 70
  • Indirekte Förderung von Dachbegrünungen mittels gesplitteter Abwassersatzung: 201

 

Dabei lagen die direkten Zuschüsse vielerorts bei über 10 Euro pro Quadratmeter, allerdings auch mit festgesetzten Maximalförderbeträgen. Bei Gemeinden mit gesplitteter Abwassersatzung können durch Dachbegrünung in der Regel 50-100% der Niederschlagswassergebühr eingespart werden. Das sind im Durchschnitt Einsparungen gegenüber einem unbegrünten Dach von etwa 0,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Die aktuellen Listen der fördernden Städte, eingeteilt nach „Direkte Zuschüsse“, „Gesplittete Abwassersatzung“ und „B-Plan“ und sortiert nach Postleitzahlen und Alphabet, sind zu finden unter "Förderungen".

Die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB) ist eine Vereinigung von Firmen rund um die Bauwerksbegrünung
unsere Schwerpunkte sind die Dachbegrünung und die Fassadenbegrünung.

 

FBB Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V.  - Kanalstraße 2 - D-66130 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 98 80 570  - Telefax: 0681 / 98 80 572 - info@fbb.de