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CE-Kennzeichnung bei Dachbegrünungen?Ist das CE-Kennzeichen in vielen Bereichen des täglichen Lebens eine gewohnte und selbstverständliche Sache, so sind sich die Fachleute der Dachbegrünungsbranche in diesem Punkt uneinig. CE-Kennzeichnung bei Dachbegrünungen?
Ist das CE-Kennzeichen in vielen Bereichen des täglichen Lebens eine gewohnte und selbstverständliche Sache, so sind sich die Fachleute der Dachbegrünungsbranche in diesem Punkt uneinig. Der Präsident der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB), Dr. Gunter Mann, hat die Meinungen verschiedener FBB-Mitglieder erfragt und zusammengefasst. Es soll damit einerseits der aktuelle Stand der Diskussionen wiedergegeben und andererseits Handlungsbedarf für die richtlinien- und gesetzgebenden Gremien aufgezeigt werden. Eine abschließende Wertung müsste höheren Instanzen überlassen werden.
Die Struktur der etwa 70 Mitglieder der FBB ist heterogen. Es sind sowohl Verarbeiter und Planer als auch Einzelprodukt- und Systemlieferanten aus den Gründach- und Dachabdichtungsbranchen vertreten. Je nach Marktausrichtung fallen auch die Meinungen und Argumente zum Thema CE-Kennzeichnung aus: die Dachabdichtungshersteller stellen eine CE-Kennzeichnung bei den Abdichtungen nicht in Frage, sehen sie jedoch derzeit für die Dachbegrünung als nicht gefordert an. Der gleichen Meinung sind die Unternehmen, die fast ausschließlich Dachbegrünungssysteme vertreiben. Im Gegensatz dazu stehen einzelne Firmen, die Einzelprodukte herstellen bzw. vertreiben, die nicht nur auf dem Dach bei Begrünungen, sondern auch anderweitig ebenerdig am Gebäude oder im Straßenbau usw. eingesetzt werden.
Hintergrund und GrundlagenGesetzliche Grundlagen in Deutschland sind die Muster-Bauordnung, die Landesbauordnung und das Bauproduktegesetz. Weiterhin müssen die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt werden, was u.a. die CE-Kennzeichnung (CE = Conformité Européenne = Europäische Übereinstimmung) betrifft. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt in der Herstellung überwacht und produktbezogene Prüfungen nach europäischen bzw. deutschen Richtlinien durchgeführt und erfüllt werden. Die CE-Kennzeichnung soll dem Verbraucher die Sicherheit geben, dass das Produkt den Anforderungen in Gebäuden hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit gerecht wird.
Was spricht für eine CE-Kennzeichnung bei Dachbegrünungen?Für die Befürworter des CEs ist klar, dass die Kennzeichnung bei Kunststoffdränagen und Filtervliesen als Bestandteil von Dränanlagen gesetzlich vorgeschrieben ist:
Was spricht gegen eine CE-Kennzeichnung bei Dachbegrünungen? Das Bauproduktegesetz definiert Bauprodukte als Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft „in“ bauliche Anlagen des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden. Dachbegrünungen werden nicht „in“ bauliche Anlagen eingebaut, sondern lediglich auf dem vollständig abgedichteten Baukörper aufgebracht. Hierbei wird keinerlei Verbindung zum darunter liegenden Baukörper hergestellt. Die bauliche Anlage ist auch ohne die Dachbegrünung zu 100% funktionsfähig.
Offene Fragen Warum hat der Gesetzgeber für alle denkbaren Bereiche bei der Erstellung von Bauwerken Prüfnormen festgelegt, nur nicht für die Dachbegrünung? Hätte der Gesetzgeber gewollt, eine Norm für Dachbegrünung zu haben, wäre eine derartige Norm auch darstellbar gewesen, da es für Geotextilien und geotextilverwandte Produkte insgesamt zehn unterschiedliche Normen für verschiedene Einsatzzwecke gibt. Warum gibt es bisher keine für den Anwendungsbereich „Dachbegrünung“ sinnvolle Prüfmethoden und Vorgaben der zu erreichenden Kennwerte? Warum soll eine CE-Kennzeichnung nur für Dränageplatten aus Kunststoff und Filtervliese gelten? Warum sollen nicht Schüttgüter-Dränagen, Schutzvliese und Substrate CE-gekennzeichnet werden?
FazitBei all den Diskussionen um eine CE-Kennzeichnung, deren Notwendig- und Sinnigkeit, muss klar sein, dass einige FBB-Mitglieder seit mehreren Jahrzehnten Dächer begrünen, die heute noch funktionieren, auch wenn die damaligen Produkte keine CE-Kennzeichnung aufweisen (konnten). Die am Markt tätigen seriösen Firmen halten sich stets an die Vorgaben der aktuellen FLL-Dachbegrünungsrichtlinien und können deren Einhaltung mit einer Vielzahl an Prüfzeugnissen belegen – mit oder ohne CE-Kennzeichnung. Dennoch muss der Europäisierung, des vereinfachten Warenhandels und nicht zuletzt dem Sicherheitsbedürfnis des Kunden Rechnung getragen werden. Warum sollte dies nicht mit CE-Kennzeichen bei Dachbegrünungen, die auf geeignete und sinnvolle Prüfverfahren und –werte beruhen, erreicht werden? Es sind nun die entsprechenden Gremien (Regelwerks- und Normausschüsse) gefordert, diese Normen zu entwickeln.
Dr. Gunter Mann Präsident Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB) Kanalstraße 2 66130 Saarbrücken Tel. 0681-9880570 Fax 0681-9880572 e-mail: mann@fbb.de www.fbb.de |
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